Das musst du über die Grundversicherung wissen!
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bist du in der Schweiz gemeldet, ist die Grundversicherung Pflicht
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die Krankenversicherung ist frei wählbar – du wählst die für dich beste Krankenkasse
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Krankenkassen dürfen dich bei der Grundversicherung nicht ablehnen
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jedes Jahr bis Ende November, kann der Anbieter der Krankenversicherung gewechselt werden
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die Prämien der Anbieter sind unterschiedlich hoch, alle Leistungen bei den Anbietern der Grundversicherung sind aber gleich
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Preis der Prämie hängt von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise ab
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Krankheit, Unfall und Mutterschaft sind durch die Grundversicherung abgedeckt
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arbeitest du mehr als acht Stunden beim gleichen Arbeitgeber, bist du über diesen unfallversichert, Unfallabdeckung durch die Grundversicherung ist dann nicht nötig
Was ist die Franchise der Krankenkasse?
Die Franchise ist die Kostenbeteiligung, jeder Erwachsene in der Schweiz, muss pro Kalenderjahr einen Teil seiner Behandlungskosten selbst leisten. Dabei wählt man zwischen Franchisen über 300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken. Somit würdest du mindestens die ersten 300 und höchstens 2500 Franken deiner Behandlungskosten pro Kalenderjahr selbst zahlen. Achtung! Wirst du im Dezember krank und deine Behandlung läuft bis Januar, sind es schnell mal 5000 CHF!
Was bringt eine Hohe Franchise?
Fühlst du dich Gesund und Munter und wirst selten krank? Dann wählen die meisten eine Hohe Franchise, da so die monatlichen Krankenkassenbeiträge geringer ausfallen. Sind die Arztkosten im Jahr höher als 1'800 CHF , solltest du deine Franchise auf 300 Schweizer Franken festlegen und wenn du weniger als 1'800 Arztkosten erwartest, setzt du die Franchise auf 2'500 CHF. Die Wahl der richtigen Franchise, wenn man Prämien und Gesundheitskosten zusammenrechnet, macht maximal 1'000 Franken im Jahr aus. Was du an Beiträgen sparst, könntest du direkt Anlegen und Zinsen kassieren, das Geld ziehst du raus, solltest du es brauchen.

Was ist der Selbstbehalt? Die 10% Extrakosten!
Der Selbstbehalt beträgt 10% und muss gezahlt werden, sobald die Franchise während eines Kalenderjahres ausgeschöpft ist. Dann fallen weitere 10% Kosten an, höchstens aber 700CHF pro Kalenderjahr. Der Selbstbehalt ist für alle gleich – unabhängig von der Höhe der gewählten Franchise.
Beispielrechnung:
Arztkosten 400CHF - Franchise 300CHF = 300 zahlst du selbst, 100 würdest du erstattet bekommen.
ABER, 10% Selbstbehalt, dir werden nur 90CHF von 100CHF zurückgezahlt.
Arztkosten 10.000CHF - Franchise 2.500CHF - Selbstbehalt 10% (maximal 700CHF)
Erstattet werden dir 6.800CHF = 10.000 - 2.500 - 700
Welches ist das richtige Versicherungsmodell in der Schweiz?
Das sind die Varianten der Grundversicherung: die freie Arztwahl, das HMO-Modell, das Hausarztmodell und das Telmed-Modell.
Freie Arztwahl
Das teuerste und flexibelste Modell. Du kannst deinen Arzt, je nach Befund, frei wählen und direkt zum Spezialisten gehen.
HMO-Modelle
HMO steht für Health Maintenance Organization, auf Deutsch Gesundheitserhaltungsorganisation. Bei Krankheitsfall, musst du zuerst eine HMO Praxis aufsuchen und bist somit in deiner Arztwahl eingeschränkt. Dafür ist es günstiger als die freie Arztwahl. Ausgenommen sind Notfälle, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen und Kontrollbesuche beim Augenarzt.
Das Hausarztmodell
Klassisch und gut. Sie gehen immer zuerst zum Hausarzt und dieser überweist sie an den Spezialisten. Ausnahmen gelten wie bei den HMO-Modell. Nachteil: die Krankenkasse darf den Hausarzt mitbestimmen. Vorteil: ein sehr günstiges Modell.
Das Telmed-Modell
Das günstigste Modell. Du wirst am Telefon beraten und durch eine Ferndiagnose an den Spezialisten empfohlen. Dieses Modell würden wir dir nicht empfehlen, da Ferndiagnose absolut unzuverlässig sind.
Das musst du über Zusatzversicherungen wissen!
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durch Zusatzversicherungen sicherst du dich für ambulante Behandlungen und Spitalversicherungen komplett ab
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Zusatzversicherungen sind freiwillig
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vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt
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Zusatzversicherung abschließen, wenn du fit und ohne Beschwerden bist, sonst kann es sein dass sie dich ablehnen
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die Zusatzversicherungen darf dich ablehnen, wenn du bereits erkrankt bist
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die Zusatzversicherung muss nicht beim selben Anbieter der Grundversicherung abgeschlossen werden
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es gibt attraktive Zusatzversicherungen für junge Erwachsene, für Fitness-Abos, Sehhilfen und Reise- und Schutzimpfungen
Die Zahnzusatzversicherung
Normale Zahnarztkosten müssen in der Regel von dir getragen werden. Entstehen diese durch einen Unfall oder eine schwere unvermeidbare Erkrankung des Kausystems, dann trägt die Krankenkasse die Kosten.
Möchtest du dich gegen diese Kosten absichern, kannst du eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Die Krankenkassen verlangen aber ärztliche Atteste über die Zahngesundheit, daher schließt man diese Versicherung nur ab, wenn alle deine Zähne gesund sind. Diese Versicherungen sind für Erwachsene außerdem recht teuer und zahlen nur einen bestimmten Behandlungsbetrag pro Jahr. Daher lohnen sie meist nur für Kinder und Jugendliche.
Ausnahmen von der Krankenversicherungspflicht innerhalb der Schweiz
Wenn eine dieser Situationen vorliegt bist du von der Versicherungspflicht befreit:
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Erwerbstätigkeit ausschliesslich in der EU/EFTA oder gleichzeitige Erwerbstätigkeit in der Schweiz, die weniger als 25% beträgt
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Rentenbezug aus der EU/EFTA und kein Rentenbezug aus der Schweiz
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Arbeitslosengeldbezug aus der EU/EFTA
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nicht erwerbstätige Familienangehörige deiner Person, mit Anspruch auf Leistungsaushilfe oder über einen, dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen
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nicht erwerbstätige Familienangehörige einer in der EU/EFTA versicherten Person im Allgemeinen, sofern Anspruch auf Leistungsaushilfe vorhanden