Zoll sowie Mehrwertsteuer werden streng getrennt. Eine Freigrenze von 300CHF ist für alle Waren, inklusive Tabak und Alkohol, gültig. Bei Überschreitung der Wertgrenze ist auf den Gesamtwert der überschrittenen Menge, die in der Schweiz geltende Mehrwertsteuer zu entrichten. Zölle werden nur erhoben, wenn Margarine, Fleisch, Fleischwaren, Butter, Öl, Butter, Fett, alkoholische Flüssigkeiten und Tabakwaren die zollfreie Grenze überschreiten. Jegliche andere Artikel und Waren dürfen zollfrei eingeführt werden.
Weitere Fragen zur Einwanderung? Schau mal in die Checkliste.
Welche Zollabgaben fallen an?
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Fleisch und Fleischwaren - 1 kg - 17CHF - je kg
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Butter und Rahm - 1 kg oder 1 Liter - 16CHF - je kg oder Liter
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Speiseöle, -fette und Margarine - 5 kg oder 5 Liter - 2CHF - je kg oder Liter
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Getränke bis 18% Alkoholgehalt - 5 Liter - 2CHF - je Liter
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Getränke über 18% Alkoholgehalt - 1 Liter - 15CHF - je Liter
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Zigaretten - 250 Stück - 0.25CHF je Stück
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Tabakprodukte - 250 Gramm - 0.10CHF je Gramm
Beachte: für Alkohol und Tabakwaren gilt ein Mindestalter von 17 Jahren!
Einige Beispiele:
Du möchtest 5 kg Fleisch in die Schweiz importieren. Der steuerfreie Anteil auf Fleisch beträgt 1 kg (1kg Fleisch sind also steuerfrei), auch wenn der Betrag überschritten wird, ist das eine Kilo dennoch steuerfrei. Für eine Mehrmenge von 4 kg wird ein Zoll von 68 Franken (17CHF pro kg) entrichtet.
Du möchtest Sportsachen im Wert von 200 Franken importieren. Dieser Import ist steuerfrei.
Du willst Kleider, 1l Alkohol über 18%, sowie 200 Zigaretten von insgesamt 500 Franken Wert, importieren. Dafür wird eine Mehrwertsteuer von 7,7% von 38,50CHF entrichtet.
Du willst Technik im Wert von 400CHF und 2kg Fleischwaren mit Warenwert von 20CHF einführen. Hinzu kommen 7,7% Mehrwertsteuer von 30,80 Franken für Technik, 2,5% Mehrwertsteuer von 0,50CHF und 17CHF Zollgebühren für dein Fleisch fällig.
Achtung:
Eine Einfuhr von Tierischen Produkten, aus nicht EU-Staaten, ist nicht erlaubt. Es herrschen außerdem Einfuhrverbote für: Fälschungen, Waffen, unter Artenschutz stehende Tiere und bestimmte Pflanzen.
Genaue und rechtlich sichere Auskünfte über Einfuhrbestimmungen, können beim Schweizer Zoll eingeholt werden, wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Aussagen.